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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Berliner Jobmarkt

  1. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) und die zusätzlichen allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Verhältnis zwischen dem Auftraggeber und der Berliner Verlag GmbH (nachfolgend „Verlag“ genannt) bei der Erteilung und Abwicklung von Aufträgen auf dem Online-Portal https://www.berliner-jobmarkt.de/, soweit schriftlich nicht etwas anderes vereinbart ist. Der Auftraggeber erkennt mit der Erteilung eines Auftrages die Allgemeinen und Zusätzlichen Geschäftsbedingungen des Verlags an. Die Zusätzlichen Geschäftsbedingungen gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Die ergänzenden Hinweise innerhalb der Preisliste des Verlags sind Bestandteil der Zusätzlichen Geschäftsbedingungen
  2. „Anzeigenauftrag“ bzw. „Auftrag“ im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Auftraggebers in unserem Online-Portal https://www.berliner-jobmarkt.de/ und gegebenenfalls in der Printausgabe der Berliner Zeitung/des Berliner KURIER. In diesem Fall gelten gesonderte AGB.
  3. Aufträge können unter anderem über unsere Internetseite aufgegeben werden, indem der Auftraggeber ein Produkt auswählt. Mit Klick auf „Anzeige schalten“ gelangt der Auftraggeber zur Buchungsseite. Der Auftraggeber kann dort zwischen diversen Paketen auswählen (Stellenanzeige Regional, Stellenanzeige Portal, Stellenanzeige Premium). In einem nächsten Schritt muss der Auftraggeber die geforderten Daten ausfüllen und bestätigen, insbesondere einen Anzeigentext verfassen.
  4.  Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.
  5. Der Verlag ist berechtigt, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – nach sachgemäßem Ermessen abzulehnen. Der Verlag kann Aufträge insbesondere wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages ablehnen, wenn deren Inhalt und/ oder Gestaltung gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt und/ oder deren Veröffentlichung Rechte Dritter oder die Interessen des Verlags verletzt. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Die Ablehnung eines Auftrags wird dem Auftraggeber mitgeteilt.
  6. Die Veröffentlichungsdauer der Anzeige richtet sich nach dem jeweils gebuchten Produkt.
  7. Der Auftraggeber ist für die ordnungsgemäße, vollständige, fehler- und virenfreie sowie rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und der digitalen Vorlage verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an.
  8. Der Auftraggeber hat bei fehlerhafter Veröffentlichung einer Anzeige trotz rechtzeitiger Zurverfügungstellung einwandfreier Anzeigenvorlagen einen Anspruch auf Zahlungsminderung in angemessenem Umfang oder eine einwandfreie Ersatzanzeige (Nacherfüllung), aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Der Verlag hat das Recht, eine Ersatzanzeige bzw. Ersatzveröffentlichung zu verweigern, wenn diese einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Schuldverhältnisses und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Leistungsinteresse des Auftraggebers steht, oder diese für den vermarkter nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich wäre. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei oder die Nacherfüllung unzumutbar, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages, dies jedoch nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde.
  9. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen; Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt. Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden. Eine weitergehende Haftung als in diesem Vertrag ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gelten jedoch nicht für eine gesetzlich zwingend vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung (z. B. gemäß Produkthaftungsgesetz) oder die Haftung aus einer verschuldensunabhängigen Garantie.
  10. Preise verstehen sich stets zuzüglich der jeweils gesetzlich geltenden Umsatzsteuer.
  11. Eine Zahlung erfolgt via SEPA-Lastschrift. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Rechnung bzw. aus der Preisliste ersichtlichen Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist.
  12. Bei Zahlungsverzug werden sämtliche offenstehenden Rechnungen bzw. Nachberechnungen zur sofortigen Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Mahn- und Inkassokosten, die durch Zahlungsverzug entstehen, hat der Auftraggeber zu zahlen. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
  13. Der Vertrag endet mit der vereinbarten Vertragslaufzeit. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
  14. Kosten für die Anfertigung bestellter Werbemittel und Zeichnungen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.
  15. Sollten Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder lückenhaft sein, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden durch solche wirksamen Regelungen ersetzt, die den angestrebten wirtschaftlichen und rechtlichen Zweck weitgehend erreichen.
  16. Erfüllungsort ist Berlin. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart.

Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlags

  1. Weichen Auftrag oder die vom Auftraggeber zu Grunde gelegten Bedingungen von den Allgemeinen oder Zusätzlichen Geschäftsbedingungen des Verlages ab, so gelten die Bedingungen des Verlages, wenn nicht der Auftraggeber binnen sechs Tagen seit Auftragsbestätigung durch den Verlag schriftlich widerspricht.
  2. Sind etwaige Mängel in den Werbemitteln des Auftraggebers nicht sofort erkennbar, so hat der Auftraggeber bei ungenügender Veröffentlichung keine Ansprüche. Das Gleiche gilt auch bei Fehlern in wiederholt erscheinenden Anzeigen, wenn der Auftraggeber nicht bis zum Anzeigenschluss der nächstfolgenden Anzeige auf den Fehler hinweist.
  3. Bei fernmündlich aufgegebenen Bestellungen, Änderungen, Textkorrekturen und Abbestellungen übernimmt der Verlag für Übermittlungsfehler keine Haftung. Abbestellungen und Änderungen müssen schriftlich erfolgen. Für bereits gesetzte Anzeigen können Satzkosten berechnet werden. Der Vergütungsanspruch des Verlages bleibt unberührt.
  4. Fehlerhaft gedruckte Kenn- und Kontroll-Nummern beeinträchtigen den Zweck der Anzeige nur unerheblich. Ein Anspruch auf Zahlungsminderung oder Ersatz ist hierfür ausgeschlossen. Geringfügige Abweichungen in Passer und/oder Farbton bei Farbanzeigen berechtigen nicht zu Ersatz- oder Minderungsansprüchen.
  5. Im Falle höherer Gewalt oder bei Störung des Arbeitsfriedens erlischt jede Verpflichtung zur Erfüllung von Aufträgen und Leistung von Schadensersatz. Der Verlag hat Anspruch auf volle Bezahlung der veröffentlichten Anzeigen.
  6. Bei Neuaufnahme einer Geschäftsverbindung behält sich der Verlag vor, Vorauszahlung zum Anzeigenschlusstermin zu verlangen.
  7. Der Verlag wendet bei Entgegennahme der Anzeigentexte die geschäftsübliche Sorgfalt an, haftet jedoch nicht, wenn er von den Auftraggebern irregeführt oder getäuscht wird. Der Auftraggeber ist für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der Anzeige, insbesondere für die zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen verantwortlich und gewährleistet, dass diese frei von Rechten Dritter sind. Der Auftraggeber gewährleistet auch, dass die Anzeige so ausgestaltet ist, dass sie nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt und insbesondere jugendschutz-, presse-, wettbewerbs-, datenschutz-, straf- und mediendienstliche Vorschriften einhält. Der Auftraggeber stellt den Verlag von allen Ansprüchen Dritter und von allen etwaigen daraus entstehenden Kosten vollumfänglich und auf erstes Anfordern frei. Dies umfasst auch die Kosten der Rechtsverteidigung. Durch Erteilung eines Anzeigenauftrages verpflichtet sich der Auftraggeber, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichten Anzeige bezieht, zu tragen, und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifes.
  8. Ist der Auftraggeber abgemahnt worden oder hat er bereits eine Unterlassungsverpflichtungserklärung bezüglich bestimmter Anzeigen (-inhalte) abgegeben, ist der Auftraggeber verpflichtet, den Verlag unverzüglich schriftlich darüber zu informieren. Unterlässt der Auftraggeber diese Obliegenheitspflicht, kann der Verlag schon aus diesem Grunde jede Mithaftung für den dem Auftraggeber durch eine wiederholte Veröffentlichung der beanstandeten Anzeigen (-inhalte) entstehenden Schaden verweigern.
  9. Der Verlag ist nicht verpflichtet, Aufträge und Anzeigeninhalte auf die rechtliche Zulässigkeit und Verletzungen von Rechten Dritter zu überprüfen. Sofern der Verlag von unzulässigen Inhalten oder Rechtsverletzungen Kenntnis erlangt, kann der Verlag die Anzeige ganz oder teilweise nach eigenem Ermessen und ohne vorangegangene Benachrichtigung des Auftraggebers löschen oder die Abrufbarkeit sperren. Der Auftraggeber hält den Verlag auch von allen Ansprüchen frei.
  10. Der Auftraggeber hat vor einer Übermittlung der Vorlagen dafür Sorge zu tragen, dass die übermittelten Dateien frei von Computerviren sind. Er ist insbesondere verpflichtet, zu diesem Zweck handelsübliche Computerprogramme einzusetzen, die jeweils dem neusten Stand entsprechen. Entdeckt der Verlag auf einer ihm überstellten Datei Computerviren, wird diese Datei – soweit zur Schadensvermeidung bzw. –begrenzung erforderlich – gelöscht, ohne dass der Auftraggeber hieraus Ansprüche geltend machen könnte. Der Auftraggeber haftet dafür, dass die überstellten Dateien frei von Computerviren sind. Der Verlag behält sich Ersatzansprüche vor, wenn die Computerviren bei dem Verlag weiteren Schaden verursachen.
  11. Im Rahmen der Geschäftsbeziehungen bekannt gewordene Daten werden – aufgrund der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten auch über den Zeitpunkt der Vertragserfüllung hinaus – gemäß Bundesdatenschutzgesetz und Datenschutzgrundverordnung zu keinen anderen Zwecken als zu den Vertragszwecken verwendet (gem. Art.6 Abs.1 lit.b DSGVO). Weitere Informationen unter Datenschutzerklärung.
  12. Für die Rechtzeitigkeit der Anlieferung und die Richtigkeit des Inhalts digitaler Druckunterlagen haftet der Auftraggeber. Der Verlag hat gegenüber dem Auftraggeber Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten. Der Auftraggeber hat das Recht, vor jeder Veröffentlichung einen Kontrollausdruck zur Überprüfung der inhaltlichen Richtigkeit zu verlangen. Macht er hiervon keinen Gebrauch, so gilt seine Zustimmung zur Art und Weise der Veröffentlichung als erteilt.
  13. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass die von ihm stammenden Angaben sowohl ergänzend zu der Veröffentlichung in der oder in den Druckschriften in elektronischen Medien verbreitet als auch in Marktanalysen verarbeitet werden.
  14. Die über NBRZ (Nielsen-Ballungsraum-Zeitungen), Medienhaus Deutschland oder anderen nationalen Zeitungsvermarktern geschalteten Anzeigen werden bei der Gewährung von Rabatten durch den Verlag nicht berücksichtigt.
  15. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Onlinewerbung finden Sie unter www.berlinerverlag.com/vermarktung/agb