Mitarbeiter vom Universitätsklinikum Carl Gustav Carus. Werden Sie Teil unseres Erfolgs. Universitätsklinikum Carl Gustav Carus - DIE DRESDNER.
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Bewerbungsfrist: 31.07.2025

Befristung: 12 Monate

Arbeitszeit: Vollzeit

Stellenanzeigen ID: 1062

Das Universitätsklinikum Carl Gustav Carus und die Medizinische Fakultät bilden gemeinsam die Dresdner Hochschulmedizin. Sie ist zur Exzellenz in der Hochleistungsmedizin, der medizinischen Forschung und Lehre sowie der Gesundheitsdienstleistung für Patient*innen der gesamten Region verpflichtet.

Gemeinsam für die Spitzenmedizin von morgen – werden Sie Teil der Hochschulmedizin Dresden.

Freiwilliges Soziales Jahr für den Krankenpflegebereich (stationär oder operativ)

Der Freiwilligendienst richtet sich an junge Menschen bis zu einem Alter von 26 Jahren, die nach Schule oder Studium praktisch tätig sein wollen, eine gewisse Zeit bis zum Ausbildungs-/Studienbeginn überbrücken möchten oder sich beruflich orientieren bzw. umorientieren möchten. Unterstützen Sie das Uniklinikum Dresden mit Ihren Talenten und Engagement und erhalten Sie die Chance, in einem dynamischen Team viel über sich selbst und den Umgang mit anderen Menschen zu lernen. Das FSJ beginnt regulär am 1. September jeden Jahres. Ein späterer Einstieg ist jeweils zum Monatsersten bis spätestens zum 1. März möglich.

Aufgaben im stationären Bereich:

Aufgaben im operativen Bereich:

Voraussetzungen:

Leistungen & Vergütung:

Bitte reichen Sie folgende Unterlagen der Bewerbung ein:

Ihre Ansprechpartnerin der
Direktion Human Resources für Rückfragen

Klara Fritzsching

Klara Fritzsching
Tel.: 0351-458 2077
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Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden besonders berücksichtigt.

Wir bitten Sie, sich vorzugsweise online zu bewerben, um so den Personalauswahlprozess schneller und effektiver zu gestalten. Selbstverständlich bearbeiten wir auch Ihre schriftlichen Bewerbungen (mit frankiertem Rückumschlag), ohne dass Ihnen dadurch Nachteile entstehen.

Um den bestmöglichen Gesundheitsschutz für unsere Patientinnen, Patienten und Mitarbeitenden zu gewährleisten, benötigen wir gemäß Infektionsschutzgesetz einen Nachweis über Ihren Masernschutz (ärztliche Bescheinigung). Weitere Nachweise über den Impfstatus müssen vor Tätigkeitsaufnahme vorgelegt werden.